Company
AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen der D+S 360° media world GmbH
(1) Diese Vertragsbestimmungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Leistungen der D+S 360° media world GmbH, Mexikoring 33, 22297 Hamburg (im Folgenden „D+S 360°“ oder „Anbieter“ genannt), unabhängig von deren Inhalt und Rechtsnatur. Sie gelten in der jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für künftige Verträge zwischen D+S 360° und dem Kunden, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Für einzelne Leistungen können ergänzende Bedingungen einbezogen werden.
(2) Diese Vertragbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss und Änderungen
(1) Angebote von D+S 360° sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertragsschluss mit D+S 360° erfolgt durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von D+S 360° oder – bei verbindlichen Angeboten seitens D+S 360° – durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden.
(2) D+S 360° schuldet die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Leistungen. D+S 360° schuldet vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung in keinem Fall das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
(3) Änderungen der vereinbarten Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung von D+S 360° und der Vereinbarung in Textform (Email, Fax, Brief).
(4) Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Kunden auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann D+S 360° eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.
(5) D+S 360° erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Kunden. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt D+S 360° vorbehaltlich einer abweichenden, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung nicht.
§ 3 Besondere Bedingungen für Dienstleistungen
(1) Die Regelungen dieses § 3 gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch D+S 360°. Dienstleistungen umfassen die Beratung des Kunden sowie die Unterstützung des Kunden bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Absatzförderung, der Kundenkommunikation und in den Bereichen Werbung und Marktforschung.
(2) Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht. Soweit für die Dienstleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.
(3) D+S 360° schuldet eine fachgerechte Ausführung der Dienstleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung gem. § 2 dieser AGB benannten Anforderungen. Bei Beratungsleistungen schuldet D+S 360° eine fachgerechte Empfehlung nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch kein bestimmtes Beratungsergebnis im Sinne einer bestimmten Aussage oder Schlussfolgerung.
(4) Nach Auftragserteilung können zusätzliche Anforderungen nur im Rahmen einer Änderungsvereinbarung einbezogen werden.
§ 4 Erstellung von Software und Webdesign
(1) Die Regelungen dieses § 4 gelten für die Erstellung von Software für den Kunden durch D+S 360° sowie für die Erstellung von Internetseiten (Webdesign) und internetbasierten Anwendungen.
(2) D+S 360° benennt einen Projektleiter, der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Ansprechpartner steht D+S 360° für notwendige Informationen und Abstimmungen zur Verfügung.
(3) Vorbehaltlich einer gesonderten Abrede ist D+S 360° nicht zur Analyse der vorhandenen Daten, Hard- und Software und der sonstigen Systemumgebung des Kunden verpflichtet und insoweit auf die vollständige Information durch den Kunden angewiesen. D+S 360° berücksichtigt die beim Kunden vorliegenden Voraussetzungen, soweit sie schriftlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
(4) Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben und hierdurch eine hinreichende Leistungsbeschreibung nicht zu erstellen ist, detailliert D+S 360° die Leistungsanforderungen mit Unterstützung des Kunden, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit.
(5) Etwaige Änderungswünsche betreffend den Leistungsgegenstand wird der Kunde D+S 360° in Textform mitteilen. D+S 360° wird den Kunden auf dessen Wunsch gegen Vergütung bei der Formulierung der Änderungsanforderung unterstützen. Für die Prüfung von Änderungswünschen steht D+S 360° eine angemessene Vergütung nach Maßgabe der mit dem Kunden vereinbarten Vergütungssätze, beim Nicht-Bestehen einer einschlägigen Vereinbarung nach den jeweils gültigen Regelsätzen von D+S 360° zu.
(6) D+S 360° schuldet nicht die Installation oder Implementierung von Software, Websites und sonstigen Leistungsergebnissen, wenn dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist. Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt der Installation fachkundiges Personal für Installation und Einsatz des Leistungsergebnisses zur Verfügung steht. Ist kein fester Übergabezeitpunkt vereinbart, kündigt D+S 360° die Bereitstellung des Leistungsergebnisses mit angemessener Ankündigungsfrist (zumindest eine Woche) an.
(7) Die Übergabe oder Hinterlegung von Quellcodes oder die Zustimmung zur Hinterlegung schuldet D+S 360° nur, wenn und soweit dies schriftlich vereinbart ist.
§ 5 Ausführung
(1) Bei gestalterisch-kreativen Leistungen besteht für D+S 360° im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
(2) Die Einbeziehung von technischen, logistischen oder sonstigen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 6 Fremdleistungen
Fremdleistungen sind Leistungen oder Leistungsteile, die nicht von D+S 360° zu erbringen sind. Soweit D+S 360° in Absprache mit dem Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, stellt der Kunde D+S 360° von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Die Haftung von D+S 360° für Fremdleistungen (beinhaltend Auswahl und Anleitung der Leistungsschuldner) ist ausgeschlossen, sofern nichts Abweichendes schriftlich mit dem Kunden vereinbart ist.
§ 7 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat D+S 360° alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und D+S 360° bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. D+S 360° kann die Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig ansehen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Gleichwohl wird D+S 360° den Kunden bei erkannten Unrichtigkeiten auf diesen Umstand hinweisen. Anweisungen des Kunden sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
(2) Der Kunde übergibt D+S 360° nur solche Vorlagen und Arbeitsmittel, deren auftragsgemäße Verwendung durch D+S 360° keine Rechte Dritter verletzt. Soweit D+S 360° für den Kunden personenbezogene Daten verarbeiten soll, hat der Kunde die Einhaltung sämtlicher einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Der Kunde erteilt D+S 360° nur solche Weisungen, deren Umsetzung nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. D+S 360° ist nicht verpflichtet Anweisungen, Leistungswünsche, Beschreibungen, Anforderungen, Vorlagen, Daten und sonstige aus der Sphäre des Kunden stammende Materialen bzw. dem Kunden zuzurechnende Um,stände einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und kann eine entsprechende rechtliche Vorprüfung des Kunden unterstellen. Der Kunde stellt D+S 360° von allen Schäden, Aufwendungen und allen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund von Rechtsverletzungen die nicht nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen von D+S 360° zu vertreten sind und welche in Ausführung eines Kundenauftrags entstehen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Betriebssphäre alle zur ord-nungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die zur Leistungsumsetzung erforderliche Hard- und Software, soweit sie nicht ausdrücklich von D+S 360° bereitzustellen ist. Soweit D+S 360° vereinbarungsentsprechend beim Kunden tätig werden soll, stellt der Kunde unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und die nicht gemäß Vereinbarung von D+S 360° zu stellenden erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung.
(4) Der Kunde haftet für seine Mitwirkungen, insbesondere hat er Datenträger vor Übergabe an D+S 360° auf Viren und sonstige Schadsoftware mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm zu prüfen.
(5) Der Kunde erlaubt D+S 360°, ihn gegenüber Dritten als Kunden nennen zu dürfen. Insbesondere darf D+S 360° den Kunden auf seiner Website als Kunden nennen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, Daten vor einer Übergabe an D+S 360° oder Bearbeitung durch D+S 360° unaufgefordert zu sichern.
§ 8 Mitarbeiter
(1) Das Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern von D+S 360° steht ausschließlich D+S 360° zu.
(2) Der Kunde darf angestellten Mitarbeitern von D+S 360° bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen, an D+S 360° zu zahlenden Vertragsstrafe von € 10.000 kein Angebot machen, sie während der Dauer dieser Vereinbarung oder zweier Kalenderjahre danach einzustellen (Abwerbeverbot). Einem solchen Arbeitsvertrag stehen andere Angebote und Vereinbarungen gleich, aufgrund derer die Arbeitskraft des Mitarbeiters nicht mehr D+S 360° zugutekommt, sondern ganz oder teilweise dem Kunden.
§ 9 Abnahmen
(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen bzw. bereitgestellten Vor- und Zwischenergebnisse in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. D+S 360° ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 21 Tagen ab Übergabe mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Bei vorangegangenen Zwischenabnahmen ist nur die Vertragsgemäßheit des letzten übergebenen Leistungsteils und das Zusammenwirken aller Teile Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung.
(2) Abnahmen sind auf Wunsch von D+S 360° schriftlich zu erklären.
(3) Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und sind von D+S 360° innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Wesentlich ist ein Mangel, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder so beeinträchtigt, dass dies zu nicht spürbarem Mehraufwand für den Kunden führt.
(4) D+S 360° ist bereit, den Kunden bei Abnahmeprüfungen gegen gesonderte Vergütung zu unterstützen.
§ 10 Abrechnung
(1) Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung durch D+S 360° monatlich. D+S 360° ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen und angemessene Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Aufwands zu verlangen.
(2) Forderungen von D+S 360° werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Im Verzugsfall ist D+S 360° zur Einstellung der Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller offenen Forderungen berechtigt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte von D+S 360° bleiben unberührt.
(3) D+S 360° behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Leistungsergebnissen vor.
(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von D+S 360° anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Kann ein aus von D+S 360° nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung durch den Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde D+S 360° für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ist für die entfallende Leistung keine separate Vergütung vereinbart, ist der für die entfallende Leistung zu entrichtende Vergütungsteil anhand des Anteils der entfallenden Leistung im Verhältnis zur Gesamtleistung zu ermitteln. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
§ 11 Verschwiegenheit
D+S 360° verpflichtet sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die D+S 360° im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
§ 12 Datenverarbeitung im Auftrag
(1) D+S 360° verpflichtet sich, alle im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten geheim zu halten. Dies gilt sowohl für Daten, die D+S 360° vom Kunden übermittelt werden als auch für Daten, welche D+S 360° im Rahmen der Vertragsabwicklung im Auftrag des Kunden erhebt oder generiert. Daten und Datenträger, welche D+S 360° vom Kunden erhält werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet. D+S 360° ist im Falle der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG verpflichtet, personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Kunden zu verarbeiten, zu erheben oder zu generieren. Ist D+S 360° der Ansicht, dass eine Weisung des Kunden gegen Vorschriften über den Datenschutz verstößt, wird D+S 360° den Kunden darauf hinweisen, wobei D+S 360° nicht zur rechtlichen Prüfung verpflichtet ist.
(2) D+S 360° verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich Personal einzusetzen, das auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und auf die rechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen worden ist. D+S 360° ist berechtigt, für Teile der Leistungen Dritte als technische Dienstleister heranzuziehen (z.B. für den Betrieb von Rechenzentren), wobei die Verantwortlichkeit von D+S 360° für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Erfül-lungsgehilfen von D+S 360° unberührt bleibt.
(3) D+S 360° verpflichtet sich, die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung zu beachten und ihre Einhaltung zu überwachen. D+S 360° stellt durch angemessene und zumutbare Maßnahmen sicher, dass im Einflussbereich von D+S 360° personenbezogene Daten des Kunden vor unbefugter Einsichtnahme, Veränderung, Löschung und Entwendung bzw. unbefugtes Kopieren geschützt sind. D+S 360° gewährleistet die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Vertragsleistungen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 9 BDSG nebst der Anlage zu § 9 BDSG.
(4) Etwaig anfallendes Test- und Ausschussmaterial sowie nicht mehr benötigte Unterlagen und Datenträger werden von D+S 360° unter Verschluss gehalten. Die im Auftrag des Kunden von D+S 360° verarbeiteten personenbezogenen Daten werden bei Ende der Auftragsbeziehung datenschutzgerecht vernichtet oder dem Kunden übermittelt.
(5) D+S 360° wird den Kunden bei schwerwiegenden datenschutzrelevanten Störungen des Betriebsablaufes oder dem Verdacht auf Datenschutzverletzungen und entsprechenden Verarbeitungsrisiken unverzüglich informieren.
§ 13 Aufbewahrung
Die Aufbewahrung von Unterlagen, Daten und Datenträgern des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet D+S 360° nicht. D+S 360° vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet D+S 360° nur bis zur Höhe des Materialwertes.
§ 14 Leistungsstörungen
(1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist – im folgenden vereinfachend sämtlich stets “Liefertermin” genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von D+S 360° vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von D+S 360° zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch D+S 360° – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist.
(2) Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann D+S 360° auch die angemessene Vergütung seines Mehraufwands verlangen.
(3) D+S 360° gerät nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform.
(4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsscha-denersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er D+S 360° nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von D+S 360° ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre.
(5) Garantien im Rechtssinne durch D+S 360° liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.
(6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von D+S 360° und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software und ähnliche Leistungsergebnisse (wie z.B. Webseiten und Web-Applikationen) nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können.
(8) Weist die Leistung von D+S 360° einen Sachmangel auf, ist D+S 360° zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern D+S 360° die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. D+S 360° steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Wahl von D+S 360° beim Kunden oder bei D+S 360°.
(9) Der Kunde hat D+S 360° soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von D+S 360° einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden.
(10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.
(11) D+S 360° kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist.
§ 15 Rechtseinräumungen
(1) Alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen und Zwischenergebnissen verbleiben bei D+S 360°, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) D+S 360° räumt dem Kunden die für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung nur die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen schriftlicher Zustimmung von D+S 360°.
(3) Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur angemessenen Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von D+S 360° unberührt bleiben.
(4) Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Rechtseinräumungen werden unwirksam, solange der Kunde mit einer laufenden Vergütung für das jeweilige Leistungsergebnis in Verzug gerät.
(5) D+S 360° nimmt ggf. für die Leistungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie Software, digitale Bilder usw.) in Anspruch. Der Kunde darf dieses fremde Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der vereinbarten Nutzung der Leistungen von D+S 360° nutzen. Der Kunde hält D+S 360° von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter wegen von ihm zu vertretender Überschreitungen der Nutzungsrechte frei.
§ 16 Rechte Dritter
(1) D+S 360° versichert mit der Übergabe eines Leistungsergebnisses bzw. mit der auftragsgemäßen Bereitstellung eines Dienstes, dass das Leistungsergebnis bzw. der Dienst nach Kenntnis von D+S 360° nicht mit der Vertragserfüllung durch D+S 360° entgegenstehenden Rechten Dritter behaftet ist. Andernfalls wird D+S 360° den Kunden auf D+S 360° bekannte Rechte Dritter hinweisen.
(2) D+S 360° haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Leistungsergebnissen und von D+S 360° erbrachten Diensten, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte. D+S 360° haftet nicht dafür, dass von D+S 360° erstellte Leistungsergebnisse und erbrachte Dienste und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte (insbesondere Marken, Muster, Patente) Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche schuldet D+S 360° nicht, sofern dies nicht in Textform gesondert vereinbart wurde.
(3) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von D+S 360° seine Rechte verletzen würde, hat der Kunde D+S 360° unverzüglich schriftlich zu informieren. Er überlässt es D+S 360°, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. D+S 360° hält den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit D+S 360° hierfür nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen einzustehen hat und wird auf eigene Kosten
- dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
- die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder
- die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.
§ 17 Sonstige Haftung
(1) D+S 360° haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet D+S 360° gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den halben Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, höchstens jedoch auf einen Betrag von € 25.000 je Schadensfall, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(2) D+S 360° haftet nicht für Einrichtungen oder Dienste außerhalb des Einflussbereiches von D+S 360°, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit bzw. Unmöglichkeit von Diensten oder Leistungen aufgrund von Störungen des Internets, von Telefonnetzen oder zur Zugangsvermittlung genutzter Dienste oder Einrichtungen.
(3) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen D+S 360° verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
(4) Die Einschränkungen der vorstehenden Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von D+S 360°, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und sinngemäß auch für Ansprüche des Kunden auf Aufwen-dungsersatz.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 18 Sonstiges
(1) D+S 360° speichert und verarbeitet ggf. personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von D+S 360° gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
(2) Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
(3) Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Zur Auslegung der Vertragspflichten gilt ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.
(4) Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg.
Stand: 08/2010
Besondere Vertragsbedingungen
Hosting und ASP
(1) Diese Vertragsbestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der D+S 360° media world GmbH, Mexikoring 33, 22297 Hamburg (im Folgenden „D+S 360°“ oder „Anbieter“ genannt) in ihrer jeweils gültigen Fassung für Leistungen von D+S 360° in den Bereichen des Hostings und als Application Service Provider (ASP). Sie gelten in der jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für künftige Verträge zwischen D+S 360° und dem Kunden, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen.
(2) Diese Vertragbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Begrifflichkeiten
„ASP-Leistung“ ist jede Leistung, die D+S 360° dadurch erbringt, dass D+S 360° Software für den Kunden auf von D+S 360° bzw. den Partnern von D+S 360° bereitgestellter Hardware betreibt. „Hosting“ bedeutet die Bereitstellung von Speicherplatz auf von D+S 360° bzw. den Partnern von D+S 360° bereitgestellter Hardware. „Dienste“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ASP- und/oder Hosting-Leistungen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag über Hosting und/oder ASP-Leistungen kommt durch eine Annahmeerklärung von D+S 360° zustande. Geschuldet sind die jeweils vereinbarten Leistungen. Besondere Spezifikationen, Leistungswerte, Verfügbarkeiten oder andere besondere Gestaltungen der Leistung sind von D+S 360° nur geschuldet, soweit dies in diesen AGB vorgesehen oderausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Kunden vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung kein bestimmter, räumlich abgegrenzter Speicherraum oder dedizierte Hardware zur Verfügung gestellt oder von D+S 360° zur Erbringung der Hosting- oder ASP-Dienste verwendet wird. D+S 360° ist aber verpflichtet, dauerhaft Speicherplatz und sonstige Hardwarekapazitäten im vereinbarten Umfang für den Nutzer zum Gebrauch bereitzuhalten.
(2) D+S 360° hat für die vereinbarungsgemäße Anbindung der Dienste an eine Internet- oder anderweitige Netzwerkschnittstelle Sorge zu tragen. D+S 360° wird sich darum bemühen, die vom Kunden bezogenen Dienste dauerhaft bereitzustellen. D+S 360° schuldet nicht den erfolgreichen Abruf durch den Kunden im Einzelfall. D+S 360° gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Dienste von 97% je Kalenderquartal, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind. D+S 360° ist berechtigt, die Dienste zum Zweck der Wartung zu unterbrechen und wird den Kunden mit einer angemessenen Vorlauffrist über die Unterbrechung informieren. D+S 360° bemüht sich um eine Terminabstimmung zur Vermeidung oder Verringerung von Auswirkungen auf den Betrieb des Kunden. Unaufschiebbare Maßnahmen (z.B. beim Auftreten bzw. der Wahrscheinlichkeit kritischer Sicherheitsprobleme oder zur Gewährleistung der Systemstabilität) darf D+S 360° unverzüglich durchführen, wobei D+S 360° den Kunden frühestmöglich über die Betriebsunterbrechung zu informieren hat. D+S 360° ist fernerhin berechtigt, zweimalig je Kalendermonat Wartungsarbeiten für eine Dauer von bis zu 3 Stunden durchzuführen („Wartungsfenster“). Die Terminierung der Wartungsfenster hat D+S 360° dem Kunden zumindest eine Woche vorab mitzuteilen und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf Terminierungswünsche des Kunden einzugehen. Wartungsfenster gehen nicht zu Lasten vereinbarter Verfügbarkeiten.
(3) D+S 360° ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die Verantwortlichkeit von D+S 360° für gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bleibt davon unberührt.
(4) D+S 360° behält sich vor, im Rahmen anerkannter technischer Standards und seiner vertraglichen Verpflichtungen die eingesetzten Technologien (Server, Betriebssysteme) und Kommunikationsmittel zu ändern. D+S 360° hat hierbei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht zu nehmen. D+S 360° hat den Kunden spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderung hierüber in Textform zu informieren und aufzufordern, Bedenken gegen die geplante Änderung, die sich für die Erreichbarkeit der Website ergeben, mitzuteilen.
§ 4 Unabhängigkeit
Soweit D+S 360° für den Kunden die Erstellung bzw. Anpassung von Software und/oder Beratungsleistungen und über Entwicklungs-/Anpassungs-/Beratungsleistungen hinaus gehend Hosting- und/oder ASP-Leistungen erbringt, handelt es sich vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden schriftlichen Vereinbarung um getrennte Vertragsverhältnisse. Der Kunde anerkennt, dass ein Rücktritt oder eine Kündigung hinsichtlich Hosting- und/oder ASP-Leistungen den Bestand des Vertrages über die Erstellung bzw. Anpassung der jeweiligen Software oder diesbezügliche Beratungsleistungen unberührt lässt.
§ 5 Allgemeine Pflichten der Kunden
(1) Kunden sind für die von ihnen bzw. von D+S 360° für den Kunden über die Hosting- und/oder ASP-Leistungen gespeicherten, veröffentlichten oder anderweitig verarbeiteten Daten allein verantwortlich.
(2) Kunden dürfen bei der Nutzung der Dienste von D+S 360° nicht gegen geltende Rechtsvorschriften, Vertragsbestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Kunden haben geheimhaltungsbedürftige Daten, insbesondere Passwörter, geheim zu halten. Im Falle eines Missbrauchs oder Miss-brauchsverdacht ist D+S 360° unverzüglich zu informieren.
(4) Kunden dürfen die von D+S 360° bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich verwenden. Es ist insbesondere untersagt:
- schadensstiftende Software wie z.B. Viren, Würmer, Trojaner zu verbreiten;
- Versuche zur heimlichen oder missbräuchlichen Datenerhe-bung oder Datenverarbeitung zu machen;
- Die Leistungen für den Versand von Spam-Emails, Kettenbriefe oder anderweitige unverlangten Inhalte zu nutzen;
- unerlaubte Werbung (z.B. für verbotene Angebote ) zu treiben;
- personenbezogene Daten Dritter, insbesondere Namen, Ad-ressen, Telefon- oder Faxnummern oder E-Mail-Adressen ohne deren vorherige Einwilligung zu veröffentlichen oder zum Zweck missbräuchlicher Nutzung zu erheben;
- Werbung für Angebote zu veröffentlichen, in welchen ein anderer Vertragszweck verschleiert wird.
(5) Der Kunde hält D+S 360° von allen Schäden frei, die D+S 360° durch vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen entstehen. Die Freihaltung beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung in angemessenen, höchstens jedoch im gesetzlich zulässigen Umfang.
(6) D+S 360° behält sich vorbehaltlich weiterer Ansprüche und Rechte vor, Inhalte, die gegen diese Geschäftsbedingungen oder Rechtsvorschriften verstoßen, ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen. D+S 360° ist ferner berechtigt, Inhalte bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage zu sperren, wenn Dritte gegenüber D+S 360° eine Rechtsverletzung behaupten oder D+S 360° auf andere Weise Kenntnis über den Verdacht einer Rechtsverletzung erlangt.
(7) Der Kunde räumt D+S 360° für etwaig urheberrechtlich geschützte Daten und Inhalte, die von D+S 360° gespeichert werden, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich auf den Standort des genutzten Servers und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht zur unbegrenzten Vervielfältigung der Daten und Inhalte im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten ein. Daneben darf der D+S 360° Back-up-Kopien anfertigen, die im Umfang auf das erforderliche Maß beschränkt sind.
(8) D+S 360° ist berechtigt, mit geeigneten Maßnahmen auf die Inhaltsverantwortlichkeit des Kunden für öffentlich abrufbare Dienste hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, für von D+S 360° für Ihn betriebene öffentlich abrufbare Dienste eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Anbieterkennzeichnung bereitzustellen.
§ 6 Inhalte
(1) Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von Inhalten der Hosting- und ASP/Dienste ist, mit Ausnahme der vertragsgemäßen Nutzung gemäß der mit D+S 360° getroffenen Vereinbarung, ohne die Zustimmung von D+S 360° nicht gestattet.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über Hosting- oder ASP-Leistungen nur nach schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen.
(3) Hosting- oder ASP-Dienste von D+S 360° dürfen vom Kunden nur mit Zustimmung von D+S 360° für Dritte genutzt werden. Der Zugriff nicht zur Nutzung befugter Dritter ist vom Kunden zu unterbinden. Der Weitervertrieb der Leistungen von D+S 360° bedarf der schriftlichen Zustimmung von D+S 360°.
§ 7 Kündigung
(1) Die Kündigung von Hosting- oder ASP-Leistungen bedarf der Schriftform.
(2) D+S 360° ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses berechtigt, die mittels der Leistungen erhobenen Daten zu löschen. Auf Wunsch des Kunden stellt D+S 360° dem Kunden die Daten sowie die für den Kunden betriebene Software in einem geeigneten Format zur Verfügung, sofern dem Kunden fortdauernde Nutzungsrechte an den Daten bzw. der Software eingeräumt sind.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde ist zur Entrichtung der jeweils vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Der Kunde trägt die auf seiner Seite entstehenden Kosten, wie z.B. die Kosten für den Zugang zum Internet oder für die Übertragung von Daten, selbst.
(3) Bei Zahlungsverzug ist D+S 360° berechtigt, die Inhalte des Kunden sowie die Hosting- bzw. ASP-Dienste bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen zu sperren bzw. zu unterbrechen.
§ 9 Datenschutz und Datensicherheit
D+S 360° hält die geltenden Datenschutzbestimmungen ein. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Erbringung der vom Kunden bezogenen Dienste sowie deren Abrechnung verwendet. Für eine anderweitige Verwendung wird D+S 360° vorab die Zustimmung des Kunden einholen. Dies gilt nicht, soweit D+S 360° aus rechtlichen Gründen zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist. Soweit D+S 360° Daten um Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich nach Maßgabe der Weisungen des Kunden.
§ 10 Haftung
Die Haftungsregelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen von D+S 360° finden Anwendung.
Stand: 08/2010
